REGEL DES ORDENS DER BRÜDER DER SELIGEN JUNGFRAU MARIA VOM BERGE KARMEL Übergabe1. Albertus, von Gottes Gnaden bestellter Patriarch der Kirche von Jerusalem, an die in Christus geliebten Söhne B. und die übrigen Eremiten, die unter seinem Gehorsam beim Brunnen auf dem Berg Karmel leben: Gruß im Herrn und des Heiligen Geistes Segen! 2. Oftmals und auf vielfache Weise haben es die heiligen Väter gelehrt, wie einer, welcher Lebensform er auch angehört oder welche gottgeweihte Lebensweise er gewählt hat, in der Nachfolge Jesu Christi leben und ihm mit reinem Herzen und gutem Gewissen treu dienen soll. 3. Da ihr uns ersucht habt, euch eurem Vorhaben gemäß eine Lebensregel zu geben, sollt ihr in Zukunft folgendes beobachten: by Arie Trum, NL 4. Als erstes bestimmen wir, dass ihr einen von euch als Prior haben sollt, der durch die einmütige Zustimmung aller oder des größeren und verständigeren Teils zu diesem Amt gewählt wird. Jeder von euch soll ihm Gehorsam versprechen und bemüht sein, das Versprochene zugleich mit der Keuschheit und dem Verzicht auf Eigentum auch tatsächlich zu halten. 5. Niederlassungen könnt ihr an einsamen Orten haben oder wo sie euch geschenkt werden, sofern sie für die Beobachtung eurer religiösen Lebensweise passend und geeignet sind, so wie es dem Prior und den Brüdern förderlich zu sein scheint. . Je nach Lage des von euch gewählten Ortes soll jeder einzelne von euch eine eigene, abgesonderte Zelle haben, wie sie nach Anordnung des Priors und mit Zustimmung der übrigen Brüder oder des verständigeren Teils einem jeden zugewiesen wird; 7. jedoch so, dass ihr im gemeinsamen Refektorium das, was euch gegeben wird, miteinander genießt, wobei ihr eine Lesung aus der Hl. Schrift hört, wo dies den Umständen entsprechend beobachtet werden kann. 8. Außerdem ist es keinem Bruder ohne Erlaubnis des jeweiligen Priors gestattet, die ihm angewiesene Zelle zu wechseln oder mit einem anderen zu tauschen. 9. Die Zelle des Priors soll sich am Eingang der Niederlassung befinden, damit er als erster allen, die dorthin kommen, begegnen kann und dann alles, was zu tun ist, nach seinem Ermessen und auf seine Anordnung hin geschehe. 10. Jeder einzelne soll in seiner Zelle oder in ihrer Nähe bleiben, Tag und Nacht das Wort des Herrn meditierend und im Gebet wachend, es sei denn, er ist mit anderen, wohlbegründeten Tätigkeiten beschäftigt. 11. Wer die kirchlichen Tagzeiten mit dem Klerus zu beten versteht, soll sie entsprechend der Anordnung der heiligen Väter und der von der Kirche gutgeheißenen Gewohnheit beten. Wer dies jedoch nicht kann, bete zur Matutin fünfundzwanzig Vaterunser. Eine Ausnahme bilden die Sonn- und Feiertage, für die wir die Verdoppelung dieser Zahl anordnen, so dass also fünfzig Vaterunser zu beten sind. Siebenmal soll dieses Gebet zu den Laudes gebetet werden. Zu jeder anderen Tagzeit soll es ebenfalls siebenmal gebetet werden, ausgenommen zur Vesper, bei der ihr es fünfzehnmal beten sollt. 12. Keiner der Brüder soll etwas sein eigen nennen, sondern es sei euch alles gemeinsam, und einem jeden soll durch die Hand des Priors, das heißt durch den Bruder, der von ihm mit diesem Dienst betraut ist, zugeteilt werden, was er braucht, unter Berücksichtigung des Alters und der notwendigen Bedürfnisse jedes einzelnen. 13. Wenn es nötig ist, dürft ihr Esel oder Maultiere halten, ebenso einen kleinen Bestand an Vieh oder Geflügel. 14. Ein Oratorium soll, soweit es die Verhältnisse erlauben, inmitten der Zellen errichtet werden, in dem ihr Tag für Tag frühmorgens zusammenkommen sollt, um Eucharistie zu feiern, soweit es die Umstände erlauben. 15. Besprecht an den Sonntagen oder, falls notwendig, auch an anderen Tagen, die Beobachtung euerer Lebensform und das geistliche Wohl; dabei sollen auch Übertreibungen und Fehler der Brüder, wenn solche bei jemandem wahrgenommen werden, in Liebe korrigiert werden. 16. Beobachtet das Fasten vom Fest Kreuzerhöhung bis zum Tag der Auferstehung des Herrn an
Die Regel
DER DRITTE ORDEN DES KARMEL TOCarm - johannes soreth
Mein Gott lebt, und ich stehe vor SEINEM Angesicht